WALK10min wünscht sich eine Schweiz, die an den geeigneten Standorten lebendige 10-Minuten-Nachbarschaften aufweist, damit:
10-Minuten-Nachbarschaften werden heute weder durch die kantonalen Richtpläne gefordert noch von den kommunalen Nutzungsplänen ermöglicht. Dies obschon an gut erschlossenen Standorten ein Nachfrageüberhang für Wohnraum vorliegt, deshalb die Boden- und Mietpreise rasant steigen und Wohnraum an für 10-Minuten-Nachbarschaften geeigneten Standorten für viele Personen unerschwinglich geworden ist.
Die aufgrund der geltenden Raumpläne erzwungene räumliche Trennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit treibt den Auto und öffentlichen Verkehr an. Gleichzeitig verunmöglicht diese räumliche Trennung die Förderung des Fuss- und Fahrradverkehrs. Die nicht internalisierten externen Kosten des Auto- und öffentlichen Verkehrs verschlechtern ausserdem die Kostenwahrheit beim Verkehr, fördern die Zersiedelung, senken den Druck zur Innenentwicklung und verunmöglichen damit 10-Minuten-Nachbarschaften.
10-Minuten-Nachbarschaften entstehen erst dann, wenn in den kantonalen Richtplänen und kommunalen Nutzungsplänen an mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Standorten:
Die für den Vollzug der haushälterischen Bodennutzung bzw. der 10-Minuten-Nachbarschaften erforderlichen höheren Dichten müssen auf Akzeptanz stossen, damit sie mit der Raumplanung vollzogen werden können. Dies gelingt, indem die Kriterien für 10-Minuten-Nachbarschaften und die für den raumplanerischen Entscheid erforderliche Interessenabwägung: